AGB / Datenschutz

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Beherbergungsvertrag des Einzelunternehmers Tom Vargen im Hostel Trés Schick, Heiliggrabstrasse 4, 96052 Bambrg, Stand März 2023

 I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern oder einzelnen Betten zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Lieferungen und Leistungen des Einzelunternehmers Tom Vargen im Hostel Trés Schick, im folgenden „Hostel“.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hostels in Textform, wobei § 540 Abs. 1 S. 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hostel zustande. Dem Hostel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. Bei Annahme hat der Kunde eine Anreisezeit mitzuteilen. Automatische Buchungsbestätigungen sind insofern vorläufig und für das Hostel nicht bindend, falls diese innerhalb von 3 Tagen widerrufen werden. Wenn ein Gast eine Reservierungsanfrage stellt und ein Angebot des Hostels erhält, muss dieses Angebot innerhalb von drei Tagen durch den Gast bestätigt werden. Andernfalls verliert das Angebot seine Gültigkeit.

2. Vertragspartner sind das Hostel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hostel gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.

3. Einzelbuchungen über Buchungsportale oder die Website sind für maximal 10 Personen und 7 Nächte möglich. Anfragen für größere Gruppen können nur in Textform direkt vorgenommen werden. Das Hostel ist ansonsten nicht an Buchungen gebunden, die diese Grenzen überschreiten. Das gilt ausdrücklich auch für zusammenhängende Einzelbuchungen, die dann als eine Gruppenbuchung interpretiert wird.

4. Alle Ansprüche gegen das Hostel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Hostels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hostel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Betten oder Zimmer bis zur vereinbarten Anreisezeit mit angemessener Kulanz bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmer- oder Bettenüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hostels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Leistungserbringers an Dritte.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hostel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.

4. Die Preise können vom Hostel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer oder Betten, der Leistung des Hostels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hostel dem zustimmt.

5. Rechnungen des Hostels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Das Hostel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hostel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hostel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

6. Der Kunde hat ein Zimmer oder Bett nicht in Anspruch genommen, wenn es der angekündigte Gast am Buchungstag nicht bis spätestens 18.00 Uhr belegt hat, ohne dass dem Hostel zuvor ein späteres Eintreffen des Gastes in Textform mitgeteilt worden ist. Der Anspruch auf Bereithaltung der Zimmer oder Betten erlischt um 18:00 Uhr oder zum mitgeteilten abweichenden Zeitpunkt.

7. Das Hostel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, z.B. in Form gültiger Kreditkartendaten zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform oder in den Bestimmungen auf Vermittlungsportalen vereinbart werden. Das Hostel ist darüber hinaus berechtigt, eine angemessene Kaution für die Dauer des Aufenthaltes zu verlangen.

8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hostels aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

 IV. Rücktritt des Leistungserbringers

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist in Textform vereinbart wurde, ist das Hostel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern oder Betten vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hostels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder gemäß Klausel III Nr. 7 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hostel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hostel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Buchungen ohne Anreisezeit werden am Anreisetag um 18 Uhr automatisch storniert. Gebuchte Kapazitäten werden zur erneuten Vermietung freigegeben.

4. Ferner ist das Hostel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten - beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hostel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 gegeben ist; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person und Alter des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; das Hostel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hostels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hostels zuzurechnen ist. Darunter fallen insbesondere jedoch nicht abschließend Buchungen für „Junggesellen_innen-Feiern“; Handwerker und Monteure; Gäste, die Tiere mit sich führen; Vertreter oder Anhänger rassistischer, antisemitischer, rechtsradikaler oder anderer extremistischer Weltanschauungen.

5. Bei berechtigtem Rücktritt der Leistungserbringer entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz oder Erstattung geleisteter Zahlungen.

V. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung), Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hostels

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hostel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hostels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hostels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

 2. Für Buchungen mit der besonderen Bedingung „nicht erstattungsfähig“, wird der volle Vertragswert sofort nach Annahme durch das Hostel fällig und kann auch nicht teilweise erstattet werden, da üblicherweise Rabatte eingeräumt wurden so dass ein Abzug für ersparte Aufwendungen (Punkt 5) bereits enthalten ist.

3. Sofern zwischen dem Hostel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hostels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt in Textform gegenüber dem Hostel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.

4. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern oder Betten hat das Hostel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

5. Dem Hostel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Wurde kein anderer Termin zum kostenfreien Rücktritt nach Nummer 2 vereinbart, ist der Kunde verpflichtet dem Hostel einen pauschalierten Schadensersatz (Stornogebühr) in Höhe von 90% des Vertragswertes zu zahlen, dasselbe gilt bei Nichtanreise. Der Vertragswert ist der im Beherbergungsvertrag vereinbarte Bruttopreis für Kost und Logis, jedoch ohne lediglich vermittelte Zusatzleistungen von Dritten. Der Leistungserbringer kann den Kunden jedoch für Storno- /Schadensersatzforderungen für im Namen des Kunden bei Dritten gebuchte Zusatzleistungen in Anspruch nehmen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

6. Bei Teilrücktritten vom Vertrag (z.B. verringerte Personenzahl, Veränderung der Reisezeit) wird die Stornogebühr nur für den betroffenen Vertragsteil und Umfang fällig. Das Hostel ist jedoch berechtigt für die verringerte Leistung die aktuellen Standardkonditionen zur Anwendung zu bringen, falls dem Kunden davon abweichende Vergünstigungen eingeräumt wurden. Einmalige Teilrücktritte bis 10% des Vertragswertes fallen unter Kulanz und sind stornogebührenfrei und erfolgen zu den vertraglich vereinbarten Preisen.

7. Für „nicht erstattungsfähige“ Buchungen sind Teilrücktritte und Änderungen prinzipiell ausgeschlossen.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Bei Anreise muss der Kunde einen Meldeschein gemäß §29 und §30 BMG ausfüllen und durch Vorlage eines geeigneten Dokuments dem Hostel die Prüfung der Richtigkeit ermöglichen. Im Zweifel kann das Hostel gemäß IV. 4 vom Vertrag zurücktreten.

3. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden in der Regel ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.

4. Der Kunde ist verpflichtet, festgestellte Schäden im bereitgestellten Zimmer unverzüglich zu melden, andernfalls trifft Ihn die Beweispflicht, den Schaden nicht verursacht zu haben.

5. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer oder die Betten des Hostels bis spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hostel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hostel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

6. Das Hostel ist berechtigt, Schadensersatz für Schäden im Zimmer, nicht vertragsgemäße Nutzung und erhöhten Reinigungsaufwand für ungewöhnliche oder mutwillige Verunreinigung zu berechnen. VII. Haftung des Hostels

 1. Das Hostel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hostel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hostels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hostels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hostels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Leistungserbringers auftreten, wird das Hostel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Eine Zurückbehaltung oder Minderung der Zahlung kann hieraus nicht hergeleitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Dem Kunden ist bekannt, dass eine Besonderheit der Beherbergungsleistung im Hostel darin besteht, dass Betten in Mehrbettzimmern einzeln vermietet werden. Kunden, die Betten in Mehrbettzimmern buchen akzeptieren, dass sich möglicherweise fremde Personen solche Zimmer teilen. Hat ein Kunde also nicht alle Betten in einem Zimmer gebucht, muss er damit rechnen, dass die nicht gebuchten Betten von anderen Gästen belegt sein sind.

3. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Leistungserbringer Anzeige macht (§ 703 BGB). AGB für den Beherbergungsvertrag, Seite 3 von 4 6. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück oder im Hostel abgestellter oder rangierter Fahrräder, Motorräder, Roller, Kraftfahrzeuge oder Busse und derlei Inhalte haftet das Hostel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hostels.

VIII. Datenschutz, Umgang mit personenbezogenen Daten

1. Personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummer) müssen als Bestandteil der Geschäftskorrespondenz im Rahmen gesetzlicher Fristen 6 bzw. bei Rechnungen 10 Jahre aufbewahrt werden; das gilt auch für Emails und Datenbankeinträge.

2. Diese werden in regelmäßigen Abständen archiviert, um sicherzustellen, dass die Aufbewahrungspflichten erfüllt, der Personenkreis, der auf diese Daten zugreifen kann, jedoch so klein wie möglich ist.

3. Zu statistischen Zwecken werden monatlich gemäß gesetzlicher Verpflichtung anonymisiert Daten an das Statistische Bundesamt übermittelt. Das sind die Anzahl der Personen, Gesamtzahl der Übernachtungen und das Land des Wohnsitzes.

 4. In keinem Fall werden Daten in einer missbräuchlichen Weise verwendet oder an Dritte weitergegeben.

 IX. Wahrung der Privatsphäre

1. Bei Buchung eines Bettes in einem Mehrbettzimmer teilen sich Gäste das Zimmer möglicherweise mit unbekannten Dritten. Alternativ stehen Privatzimmer zur Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet dies bei der Auswahl der Zimmer vor und bei Vertragsabschluss zu bedenken.

2. Die Zimmer werden während der Belegung ggfs. zwischen 12:00 und 16:00 vom Personal begangen um den Müll zu entfernen, und falls möglich den Boden zu fegen und zu wischen. Sollte dies nicht gewünscht werden, ist der Kunde verpflichtet dies rechtzeitig mitzuteilen.

3. Das Hostel behält sich eine Videoüberwachung für Eingangsbereiche und Flure zur Vorbeugung von Diebstählen vor. Die Aufzeichnungen werden nach spätestens 7 Tagen vernichtet.

 X. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hostelaufnahme sollen in Textform erfolgen. Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hostels - Bamberg.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hostels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hostels.

 4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Der Unternehmer verpflichtet sich nicht, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Informationen unter www.verbraucher-schlichter.de

6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Thomas Vargen, Hostel Trés Schick, Heiliggrabstrasse 4, 96052 BambergNeuer Text


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